- Prophylaxe Ratschläge und Kontrolle ab der Geburt bis zum 6. Lebensjahr.
- Prophylaxe Einweisungen aller Kinder ab dem 6. Bis zum 18. Lebensjahr, wie es auch von den Versicherern vorgesehen ist.
- Ab dem 18. Lebensjahr bis ins hohe Alter, Professionelle Zahnreinigung, die eine umfassende Reinigung und Politur, sowie beratende Unterstützung der Zahnpflege … gewährleistet.
Diese Leistungen ab dem 18. Lebensjahr werden nicht von dem gesetzlichen Krankenversicherer erstattet, aber dazu beraten wir Sie gerne.